Gästeführer sind ortsansässige Führer, die über umfangreiches und fundiertes Wissen über eine Stadt, eine Region oder ein begrenztes Gebiet verfügen. Je nach Land müssen sie eine spezielle Ausbildung und/oder Prüfung nachweisen können.
Solche Lizenzen sind beispielsweise in Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, in der Türkei vorgeschrieben.
Reiseleiter oder Reisebetreuer dürfen diese Funktionen nach inländischen Gesetzen nicht ausüben!
Dies führt zu Konflikten in Ländern der EU, da z. B. Italien und Österreich streng auf dieses Recht pochen.
Wer in Italien dieses Verbot missachtet und verbotenerweise in einer Stadt eine Reisegruppe führt, muss mit vorübergehender Haft rechnen.
Dies führt zu Konflikten in Ländern der EU, da z. B. Italien und Österreich streng auf dieses Recht pochen.
Wer in Italien dieses Verbot missachtet und verbotenerweise in einer Stadt eine Reisegruppe führt, muss mit vorübergehender Haft rechnen.